AGB Ganztagsbetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ganztagsbetreuung von inab Ahrensburg

Hier finden Sie die AGB zum Download.

 

Präambel
Grundlage des Vertrages zur Ganztagsbetreuung durch die inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH (im Folgenden „Anbieter“ genannt) ist das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz und die Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie das Ganztagskonzept als Teil des Schulkonzepts.

Vertragsschluss
Durch das Betätigen des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ übermittelt der/die Sorgeberechtigte seine/ihre Daten und die des Kindes an den Anbieter.
Der/Die Sorgeberechtigte erhält eine automatisierte E-Mail des Anbieters an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Mit dem Betätigen des in dieser E-Mail enthaltenen Links „Jetzt kostenpflichtig buchen und E-Mail-Adresse bestätigen“ wird das Kind rechtsverbindlich an der Ganztagsbetreuung angemeldet.

Öffnungszeiten
Die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wird in der Zeit nach Unterrichtsende – je nach gebuchtem Modul – bis längstens 17:00 Uhr gewährleistet. Zudem wird ab 6:45 Uhr eine Frühbetreuung angeboten.
Die Betreuung findet auch an beweglichen Ferientagen statt. An diesen Tagen beginnt die Betreuungszeit je nach gebuchtem Modul frühestens um 6:45 Uhr und endet spätestens um 17:00 Uhr.

Ferienbetreuung
Der konkrete Ablauf und Zeitrahmen während der Ferienbetreuung ist vor Ort zu erfragen. Die Schließzeit des Betreuungsangebotes beträgt zwei Wochen in den Sommerferien sowie eine Woche in den Herbstferien.

Besuch der Einrichtung
Durch die Anmeldung im Offenen Ganztag ist das angemeldete Kind verpflichtet, die Einrichtung regelmäßig zu besuchen. Falls ein Besuch kurzfristig nicht erfolgen kann, ist die Einrichtung vor Beginn der Betreuungszeit zu benachrichtigen.

Erkrankungen
Erkrankte Kinder können die OGS-Gruppe nicht besuchen. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, Erkrankungen des Kindes unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Infektionskrankheiten wie Covid-19, Kinderkrankheiten, Gehirnhautentzündung, Läuse, etc. Tritt eine Erkrankung während der OGS-Zeit auf, werden die Personensorgeberechtigten umgehend benachrichtigt. Diese sind verpflichtet, das Kind – falls erforderlich – unverzüglich abzuholen. Die zu entrichtende Gebühr wird hiervon nicht berührt. Das Betreuungspersonal verabreicht keine Medikamente.

Aufsichtspflicht
Die Aufsicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte und endet mit der Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten oder (bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung) mit der Verabschiedung des Kindes nach Hause.

Versicherung
Die Kinder sind auf dem Weg zur und von der Einrichtung sowie während des Aufenthaltes in der Einrichtung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Die Betreuungsangebote während der Ferien gelten als schulische Veranstaltungen. Die Kinder sind somit auch während der Ferienbetreuung über die Unfallkasse Nord versichert.

Zahlung
Mit Buchung über die Internetseite wurde die Einwilligung zur SEPA-Lastschrift erteilt. Die Gebühr wird vom angegebenen Konto jeweils zum 15. des Folgemonats abgebucht und ist auch während der Ferienzeit zu entrichten.
Die Preisvorgaben der Stadt Ahrensburg sind verbindlich, auch bei Erhöhungen.

Kündigung
Der Träger kann den Betreuungsvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn einer der nachgenannten Gründe vorliegt.
1.    Die Angaben, die zum Vertragsabschluss geführt haben, waren oder sind unrichtig.
2.    Das Kind verstösst grob gegen das allgemeine Wohl der Kinder, der Mitarbeiterinnen oder beschädigt bewusst die Einrichtung.
3.    Die Personensorgeberechtigten sind nicht bereit zur pädagogischen Mitarbeit und Auseinandersetzung, wenn es um das Interesse und Wohl des Kindes geht.
4.    Das Verhalten des Kindes lässt ein weiteres Verbleiben nicht zu.
5.    Das Kind nimmt das Angebot nicht regelmäßig wahr.
6.    Der Betreuungsaufwand kann im Rahmen von OGS nicht gewährleistet werden.
Kommen die Personsorgeberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden sie seitens des Trägers zweimalig angemahnt. Kommen sie der Zahlungsaufforderung auch im Weiteren nicht nach, wird sich der Träger mit der Stadt Ahrensburg in Verbindung setzen, in deren Hoheit der Ausschluss des Kindes aus genannten Gründen liegt, und gemeinsam über die weitere Verfahrensweise entscheiden.

Ausschluss auf Zeit
Der Träger behält sich vor, ein Kind für eine gewisse Zeit von der Teilnahme am Betreuungsangebot auszuschließen, wenn das Kind wiederholt oder in gravierender Form gegen das Wohl der anderen Kinder oder der Mitarbeiter verstösst oder sein Verhalten den Verbleib in der OGS nicht zulässt.

Vertragslaufzeit
1.    Die Teilnahme an der OGS beginnt mit der Anmeldung zum jeweiligen Schul(halb)jahr und endet mit dem Ende der Grundschulzeit, sofern er nicht bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Schul(halb)jahresende gekündigt wird.
2.    Der Vertrag endet mit Zeitablauf oder durch Kündigung eines Vertragsteils.
3.    Eine vorzeitige Abmeldung durch den/die Personensorgeberechtigten ist mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 1. eines Monats nur möglich bei:
-    Änderung der Personensorge für das Kind
-    Wechsel der Schule

Datenschutz
Zum Zweck der Maßnahmeorganisation werden personenbezogene Daten durch die inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH im erforderlichen Maße erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt. Ungeachtet dessen erklären sich die Personensorgeberechtigten mit der für die Maßnahmeorganisation erforderlichen Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH und dem Schulträger (hier die Stadt Ahrensburg) und anderen Kooperationspartnern (z.B. Caterer, Vereine) einverstanden.