AGB Ganztagsbetreuung Flensburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ganztagsbetreuung von inab Flensburg

Hier finden Sie die AGB zum Download.

 

Präambel

Grundlage des Vertrages zur Ganztagsbetreuung in Flensburg durch die inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH (im Folgenden "Anbieter" genannt) ist das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz und die Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie das Ganztagskonzept als Teil des Schulkonzepts.

Vertragsschluss

Durch das Betätigen des Buttons „Jetzt kostenpflichtig buchen“ übermittelt der/die Sorgeberechtigte seine/ihre Daten und die des Kindes an den Anbieter.
Der/Die Sorgeberechtigte erhält eine automatisierte E-Mail des Anbieters an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Mit dem Betätigen des in dieser E-Mail enthaltenen Links „Jetzt kostenpflichtig buchen und E-Mail-Adresse bestätigen“ wird das Kind rechtsverbindlich an der Ganztagsbetreuung angemeldet.

Öffnungszeiten

Die Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule wird in der Zeit nach Unterrichtsende - je nach gebuchtem Modul - bis längstens 18:00 Uhr gewährleistet. Zudem wird ab 7:00 Uhr eine Frühbetreuung angeboten.
Die Betreuung findet auch an beweglichen Ferientagen statt. An diesen Tagen beginnt die Betreuungszeit je nach gebuchtem Modul frühestens um 07:00 Uhr und endet spätestens um 18:00 Uhr. 

Ferienbetreuung

Der konkrete Ablauf und Zeitrahmen während der Ferienbetreuung ist vor Ort zu erfragen. Die Schließzeit des Betreuungsangebotes beträgt eine Woche zum Jahreswechsel. 

Besuch der Einrichtung

Durch die Anmeldung an der Offenen Ganztagsschule ist das angemeldete Kind verpflichtet, die Einrichtung regelmäßig zu besuchen. Falls ein Besuch kurzfristig nicht erfolgen kann, ist die Einrichtung vor Beginn der Betreuungszeit zu benachrichtigen. 

Erkrankungen

Erkrankte Kinder können die OGS-Gruppe nicht besuchen. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, Erkrankungen des Kindes sofort mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Infektionskrankheiten wie Kinderkrankheiten, Gehirnhautentzündung, Läuse etc. Tritt eine Erkrankung in der OGS-Gruppe auf, werden die Personensorgeberechtigten unverzüglich benachrichtigt. Diese sind verpflichtet, das Kind – falls erforderlich – unverzüglich abzuholen. Die zu entrichtende Gebühr wird hiervon nicht berührt. In der OGS-Gruppe werden keine Medikamente verabreicht. 

Aufsichtspflicht

Die Aufsicht der Einrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Fachkräfte der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes an die Eltern/Personensorgeberechtigten oder (bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung) mit der Verabschiedung des Kindes nach Hause.

Versicherung

Die Kinder sind auf dem Weg zur und von der Einrichtung und während des Aufenthalts in der Einrichtung in der gesetzlichen Unfallversicherng versichert. 
Die Ferienbetreuung ist nicht Bestandteil des Offenen Ganztags und damit auch keine schulische Veranstaltung. Es besteht daher kein gesetzlicher Unfallschutz über die Unfallkasse Nord für Schülerinnen und Schüler, die in den Ferienzeiten an Betreuungsangeboten in der Schule teilnehmen. Im Falle eines Unfalls greift die gesetzliche oder private Krankenversicherung der Eltern oder Personensorgeberechtigten.

Zahlung

Mit Buchung über die Internetseite wurde die Einwilligung zur SEPA-Lastschrift erteilt. Die Gebühr wird vom angegebenen Konto jeweils zum 15. des Folgemonats abgebucht und ist auch während der Ferienzeit zu entrichten.

Die Höhe der jeweiligen Gebühr ergibt sich – je nach Modulwahl – individuell gemäß den Vorgaben der Stadt Flensburg. Die Geschwisterermäßigung wird automatisch beachtet, wenn Geschwisterkinder ebenfalls den Offenen Ganztag besuchen. Eine Ermäßigung ist ab einer Buchung von 100€/mtl. möglich. 

Die Preisvorgaben der Stadt Flensburg sind verbindlich, auch bei Erhöhungen.

Kündigung

Der Träger kann den Betreuungsvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn einer der nachgenannten Gründe vorliegt.

  1. Die Angaben, die zum Vertragsabschluss geführt haben, waren oder sind unrichtig. 
  2. Die Personensorgeberechtigten kommen ihren Zahlungsverpflichtungen / ihrer Gebührenpflicht nicht nach und die Zahlungsrückstände betragen zwei Monate in Folge und mehr.
  3. Das Kind verstößt grob gegen das allgemeine Wohl der Kinder, der Mitarbeiterinnen oder beschädigt bewusst die Einrichtung.
  4. Die Personensorgeberechtigten sind nicht bereit zur pädagogischen Mitarbeit und Auseinandersetzung, wenn es um das Interesse und Wohl des Kindes geht.
  5. Das Verhalten des Kindes lässt ein weiteres Verbleiben nicht zu.
  6. Das Kind nimmt das Angebot nicht regelmäßig wahr.
  7. Der Betreuungsaufwand kann im Rahmen von OGS nicht gewährleistet werden.

Vertragslaufzeit

Die Teilnahme an der OGS beginnt mit der Anmeldung zum jeweiligen Schul(halb)jahr und endet bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Schul(halb)jahresende. 

Wird der Vertrag nicht zum Ende des 1. Schulhalbjahres schriftlich seitens der Eltern / der Personensorgeberechtigten gekündigt, so wird er automatisch für das 2. Schulhalbjahr verlängert. 

Der Vertrag endet mit Zeitablauf oder durch Kündigung eines Vertragsteils.

Eine vorzeitige Abmeldung durch den/die Personensorgeberechtigten ist mit einer Frist von vier Wochen jeweils zum 1. eines Monats nur möglich bei: 

Datenschutz

Zum Zweck der Maßnahmeorganisation werden personenbezogene Daten durch die inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH im erforderlichen Maße erhoben, gespeichert, übermittelt und genutzt. Ungeachtet dessen erklären sich die Personensorgeberechtigten mit der für die Maßnahmeorganisation erforderliche Weitergabe personenbezogener Daten zwischen der inab – Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH und dem Schulträger (in diesem Fall die Stadt Flensburg) und anderen Kooperationspartnern (z.B. Caterer, Vereine) einverstanden.