inab Meschede: InbeQ

Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ)

Details zum Projekt InbeQ:

InbeQ ist keine „klassische“ Bildungsmaßnahme im Sinne eines gruppenorientierten, standardisierten Hinarbeitens auf ein definiertes Ziel. InbeQ ist vielmehr eine auf das Potential jedes zugewiesenen behinderten Menschen und an der betrieblichen Praxis ausgerichtete individuelle qualifizierte Unterweisung.

Förderungsfähiger Personenkreis:

Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen. Zur Zielgruppe gehören insbesondere: Lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung, geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung, behinderte Menschen mit psychischen Störungen (nicht im Akutstadium).

Verlauf der Maßnahme:

Die InbeQ umfasst drei Phasen. Der Grundsatz lautet: „Erst platzieren, dann qualifizieren!“

  1. Orientierungsphase: Auf Basis des besonderen Unterstützungsbedarfs werden Qualifizierungsplätze akquiriert, die grundsätzlich für die Maßnahme geeignet sind. Gleichzeit wird erprobt, ob Teilnehmende im Betrieb qualifiziert werden können. 
  2. Qualifizierungsphase: Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf dem Platz, der individuell am besten geeignet ist und eine berufliche Perspektive bietet. 
  3. Stabilisierungsphase: Festigung im betrieblichen Alltag bis zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb.

Inhalte der Maßnahme:

Die Teilnehmenden werden individuell in allen drei Phasen durch die Qualifizierungstrainerin, den Qualifizierungstrainer der inab unterstützt und begleitet. Zusätzlich finden einmal wöchentlich Projekttage in unseren Räumlichkeiten statt.
Die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Aktivitäten zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind wesentliche Inhalte der InbeQ.

Einstieg:

Die Aufnahme der Teilnehmenden kann – je nach Zuweisung durch die Agentur für Arbeit – täglich erfolgen.

Maßnahmedauer:

Die Verweildauer beträgt grundsätzlich bis zu 24 Monate.

Finanzierung:

Während der Maßnahme beantragen die Teilnehmenden bei der Agentur für Arbeit Ausbildungs- bzw. Übergangsgeld sowie Fahrgeld.

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